Mitteilung an den Patienten
Die Podologische Praxis A. Lebon ist eine Bestellpraxis. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie bitte:
- Bei einer Terminabsprache mit der Podologischen Praxis A. Lebon kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Termine können per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch vorgenommen werden.
- Ein verspätendes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden.
- Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch erfolgen. Während den Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt, bitte sprechen Sie dann auf den Anrufbeantworter.
- Sollte der Patient zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, ist eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB in Höhe von 30 Euro zu zahlen.
Podologische Behandlungen mit Heilmittelverordnung
- Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Verordnung abgegolten werden.
- Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr an, die privat beglichen werden muss (§ 252 und § 611 ff. BGB).
An uns übermittelte personenbezogene Daten verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfragen oder der Abwicklung. Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Siehe auch unsere Datenschutzhinweise.